Die Bundesregierung plant eine neue Vorruhestandsregelung für Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen bei Post, Postbank und Telekom. Die alte Regelung ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen. ver.di hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass den verbeamteten Beschäftigten der Unternehmen auch künftig eine Perspektive für eine vorzeitige Zurruhesetzung geschaffen werden müsse, wenn keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit mehr bestehe (bspw. infolge von Rationalisierungsmaßnahmen). Dass die Bundesregierung jetzt einlenkt, ist ein klarer Erfolg von ver.di.
Die geplante Vorruhestandsregelung unterscheidet sich allerdings deutlich von der ausgelaufenen: Neu ist die Anforderung eines aktiven sozialen Engagements. Dieses können die Beamtinnen und Beamten erbringen, indem sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Zurruhesetzung:
- einen 12monatigen Bundesfreiwilligendienst ableisten,
- ein ehrenamtliches Engagement von 1.000 Stunden nachweisen oder
- die Voraussetzungen einer Pflege- oder Betreuungszeit für Angehörige oder Kinder unter 18 Jahren erfüllen.
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