In der verblockten Altersteilzeit wird in der Arbeitsphase ein Wertguthaben für die spätere Freistellungsphase gebildet. Durch eine Teilnahme an Arbeitskampfmaß-nahmen in der Aktivphase der Altersteilzeit, kann es zu negativen Auswirkungen in der Passivphase kommen, weil während der Streikteilnahme kein Wertguthaben für die Passivphase angespart wird.
Mögliche Folgen:
- da Arbeits- und Freistellungsphase immer gleich sein müssen, kann dies zu einer Verkürzung der anschließenden Freizeitphase führen. D. h., es wird in der passiven Phase für bestimmte Tage kein Entgelt bezahlt
- Probleme mit dem Rentenzugang können sich (nur) bei Beschäftigten ergeben, die z. B. Einen Altersteilzeitvertrag über 2 Jahre abgeschlossen und sich einen vollen Kalendermonat am Streik beteiligt haben
Grundsätzlich ist ver.di bestrebt negative Folgen tarifpolitisch auszuschließen.
Wird in der Passivphase der Altersteilzeit tatsächlich Entgelt durch den Arbeitgeber wegen vorheriger Streikteilnahme abgezogen, leistet ver.di eine weitere Streikunterstützung für betroffene Mitglieder.
- die Auszahlung der Streikunterstützung in der Passivphase kann formlos beantragt werden
- ein Beleg des tatsächlichen Entgeltabzuges ist dem Antrag beizufügen
Voraussetzung ist, dass auch während der Passivphase satzungsgemäßer Beitrag gezahlt wird.
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